Teil A gilt für alle Verträge. Teil B gilt zusätzlich, wenn der Kunde bei Vertragsschluss in Ausübung seiner gewerblichen, selbstständigen oder beruflichen Tätigkeit handelt. Teil C gilt zusätzlich für Verbraucher. Teil D ergänzt die Bedingungen abhängig von der beauftragten Leistung.
Vertragspartner ist immer ausschließlich der Anbieter, der im konkreten Angebot, Bestellprozess oder Checkout vor der Bestellung ausdrücklich bezeichnet wird.
Allgemeine Bedingungen
§ 1 Geltungsbereich, Anbieter und Rangfolge
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für Verträge über Dienstleistungen, Werkleistungen, digitale Leistungen, Plattformleistungen, Vermittlungs- und Koordinationsleistungen sowie sonstige im jeweiligen Angebot beschriebene Leistungen.
(2) Anbieter und Vertragspartner ist ausschließlich die natürliche oder juristische Person, die im individuellen Angebot, Bestellprozess, Checkout oder in der Auftragsbestätigung vor Vertragsschluss ausdrücklich als Anbieter bezeichnet wird („Anbieter“). Die Verwendung einer Marke, Domain, Plattform oder technischen Infrastruktur begründet für sich allein kein Vertragsverhältnis mit deren Betreiber oder mit anderen angeschlossenen Anbietern.
(3) Diese AGB gelten nur, wenn der Anbieter vor Vertragsschluss ausdrücklich auf sie hinweist, dem Kunden eine zumutbare Möglichkeit zur Kenntnisnahme und Speicherung verschafft und der Kunde ihrer Geltung zustimmt.
(4) Individuelle Vereinbarungen, das konkrete Angebot, die Leistungsbeschreibung und der Checkout gehen diesen AGB vor. Besondere Bedingungen in Teil D gehen für die jeweilige Leistung den allgemeinen Regelungen vor. Teil B oder Teil C geht bei Widersprüchen Teil A vor.
(5) Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
§ 2 Vertragsschluss und elektronische Kommunikation
(1) Darstellungen auf Webseiten, in Portalen oder Werbemitteln sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindliches Angebot oder zahlungspflichtiger Bestellprozess bezeichnet sind.
(2) Ein Vertrag kommt insbesondere zustande durch Annahme eines individuellen Angebots in Textform, Abgabe und Bestätigung einer zahlungspflichtigen Bestellung, elektronische Annahmeerklärung, Unterzeichnung, Zahlung auf Grundlage eines verbindlichen Angebots oder eine ausdrückliche Auftragsbestätigung des Anbieters.
(3) Schweigen gilt nicht als Zustimmung. Eine verspätete oder inhaltlich abweichende Annahme gilt als neues Angebot des Kunden und bedarf der Bestätigung durch den Anbieter.
(4) Der Kunde stellt sicher, dass seine Kontakt- und Rechnungsdaten richtig sind und elektronische Nachrichten des Anbieters empfangen werden können. Rechtserhebliche Erklärungen dürfen in Textform, insbesondere per E-Mail oder über das Portal, übermittelt werden, soweit keine strengere gesetzliche Form vorgeschrieben ist.
§ 3 Leistungsumfang und Leistungserbringung
(1) Art, Umfang, Vergütung, Leistungsbeginn, Laufzeit und gegebenenfalls Teilergebnisse ergeben sich aus dem konkreten Angebot oder Bestellprozess.
(2) Soweit nicht ausdrücklich ein bestimmter Erfolg vereinbart ist, schuldet der Anbieter die sorgfältige Erbringung der vereinbarten Dienst-, Organisations-, Vermittlungs-, Plattform- oder Vorbereitungsleistung, nicht jedoch einen bestimmten wirtschaftlichen, steuerlichen, rechtlichen, notariellen, behördlichen, finanzierungsbezogenen oder vertrieblichen Erfolg.
(3) Der Leistungsbeginn setzt voraus, dass vereinbarte Voraus- oder Anzahlungen eingegangen sind und der Kunde die erforderlichen Informationen, Unterlagen, Vollmachten, Freigaben und Mitwirkungshandlungen vollständig bereitgestellt hat.
(4) Der Anbieter darf Leistungen in zumutbaren Teilschritten erbringen und geeignete Beschäftigte, freie Mitarbeiter, technische Dienstleister oder sonstige Erfüllungsgehilfen einsetzen. Wesentliche Änderungen des vereinbarten Leistungsgegenstands bedürfen der Abstimmung mit dem Kunden.
(5) Termine und Bearbeitungszeiten sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich bestätigt wurden. Fristen verlängern sich angemessen, wenn Verzögerungen aus dem Verantwortungsbereich des Kunden oder eines nicht vom Anbieter beherrschbaren Dritten entstehen.
§ 4 Preise, Fälligkeit und Zahlungen
(1) Maßgeblich ist der im individuellen Angebot oder Bestellprozess ausgewiesene Preis. Gegenüber Verbrauchern werden Gesamtpreise einschließlich gesetzlicher Umsatzsteuer angegeben. Gegenüber Unternehmern verstehen sich Preise zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, sofern nicht ausdrücklich ein Gesamt- oder Bruttopreis ausgewiesen ist.
(2) Einmalvergütungen, Anzahlungen und Vorauszahlungen sind zu dem im Angebot genannten Datum fällig. Fehlt ein besonderes Zahlungsziel, ist die Vergütung mit Vertragsschluss fällig. Der Anbieter beginnt erst nach vollständigem Eingang der vereinbarten Anfangszahlung mit der Leistung.
(3) Eine vereinbarte Ratenzahlung betrifft ausschließlich die Fälligkeit des einheitlichen Gesamtpreises. Sie führt weder zu monatlichen Einzelverträgen noch zu einem monatlichen Kündigungsrecht.
(4) Wiederkehrende Vergütungen werden zu den im Angebot genannten Abrechnungszeitpunkten fällig. Der Kunde sorgt für ausreichende Deckung und aktualisiert hinterlegte Zahlungsdaten unverzüglich.
(5) Gebühren und Auslagen Dritter – insbesondere von Notaren, Gerichten, Behörden, Banken, Registern, Rechtsanwälten, Steuerberatern, Zahlungsdienstleistern oder Werbeplattformen – sind nur eingeschlossen, wenn dies ausdrücklich angegeben wurde.
(6) Die unbegründete Rückbelastung oder Anfechtung einer ordnungsgemäß autorisierten Zahlung beseitigt die zugrunde liegende Forderung nicht. Hat der Kunde eine unberechtigte Rückbelastung schuldhaft veranlasst, kann der Anbieter die tatsächlich entstandenen und angemessenen Rückbelastungs-, Bank- und Rechtsverfolgungskosten verlangen. Gesetzliche Einwendungen und Rechte des Kunden bleiben unberührt.
§ 5 Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde übermittelt alle erforderlichen Angaben und Unterlagen vollständig, richtig, aktuell und rechtzeitig. Er prüft Entwürfe, Zusammenfassungen und Datensätze innerhalb gesetzter angemessener Fristen und teilt erkennbare Fehler unverzüglich mit.
(2) Der Anbieter darf auf Kundenangaben vertrauen, soweit keine besondere Prüfpflicht vereinbart oder ein Fehler offensichtlich ist. Der Kunde bleibt für seine geschäftlichen Entscheidungen, Erklärungen gegenüber Behörden und Dritten sowie die rechtliche Zulässigkeit von ihm bereitgestellter Inhalte verantwortlich.
(3) Unterbleibt eine erforderliche Mitwirkung, darf der Anbieter nach Hinweis die Leistung aussetzen. Leistungs- und Fertigstellungsfristen verlängern sich um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Wiederanlaufzeit. Nachweisbarer zusätzlicher Aufwand kann berechnet werden.
(4) Der Kunde schützt Zugangsdaten und informiert den Anbieter unverzüglich über einen vermuteten unbefugten Zugriff. Handlungen über sein Konto werden ihm zugerechnet, soweit er den Zugriff zu vertreten hat.
§ 6 Dritte und vorbehaltene Berufstätigkeiten
(1) Der Anbieter darf geeignete Kooperationspartner und Fachleute einbeziehen. Tätigkeiten, die gesetzlich Notaren, Rechtsanwälten, Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern oder anderen zugelassenen Berufsträgern vorbehalten sind, werden ausschließlich von entsprechend befugten Personen oder Stellen eigenverantwortlich erbracht.
(2) Entsteht zwischen dem Kunden und einem Dritten ein eigenes Vertrags-, Mandats- oder Amtsverhältnis, richten sich Rechte und Pflichten aus dieser Leistung ausschließlich nach diesem Verhältnis. Der Anbieter haftet nicht für eigenständige Entscheidungen solcher Dritter, soweit er nicht für deren Auswahl oder eigene Pflichtverletzungen verantwortlich ist.
(3) Entscheidungen von Notaren, Gerichten, Behörden, Banken, Förderinstituten, Registern, Zahlungsdienstleistern, Werbeplattformen und sonstigen Dritten liegen außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters. Eine bestimmte Entscheidung, Bearbeitungszeit oder Verfügbarkeit wird nicht zugesagt.
§ 7 Rechte an Unterlagen und Kundeninhalten
(1) Vom Anbieter erstellte Konzepte, Texte, Vorlagen, Auswertungen, Softwarebestandteile und sonstige Arbeitsergebnisse bleiben bis zur vollständigen Zahlung geschützt. Nach vollständiger Zahlung erhält der Kunde das im Angebot bezeichnete, ansonsten ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den vereinbarten Zweck.
(2) Der Kunde räumt dem Anbieter die zur Vertragsdurchführung erforderlichen Nutzungsrechte an seinen Inhalten und Unterlagen ein und sichert zu, dass deren vertragsgemäße Verwendung keine Rechte Dritter verletzt.
(3) Allgemeines Know-how, Methoden, technische Bausteine, anonymisierte Strukturen und nicht kundenspezifische Vorlagen darf der Anbieter weiterverwenden, sofern keine vertraulichen Informationen oder personenbezogenen Daten des Kunden offengelegt werden.
§ 8 Zahlungsverzug und Leistungsaussetzung
(1) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen. Ist kein Verbraucher beteiligt, kann zusätzlich die gesetzliche Verzugspauschale verlangt werden. Weitergehender nachgewiesener Verzugsschaden bleibt vorbehalten.
(2) Der Anbieter darf nach Fälligkeit und angemessenem Hinweis weitere Leistungen und Zugänge bis zum vollständigen Ausgleich offener Beträge aussetzen. Vereinbarte Laufzeiten und Zahlungsansprüche bleiben hiervon unberührt, soweit der Anbieter leistungsbereit ist und die Aussetzung auf einer Pflichtverletzung des Kunden beruht.
(3) Nach erfolglosem Ablauf einer angemessenen Zahlungs- oder Nachfrist darf der Anbieter vom Vertrag zurücktreten oder ihn aus wichtigem Grund kündigen, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen. Ansprüche auf Vergütung bereits erbrachter Leistungen, Verzugsschäden und sonstige gesetzliche Ansprüche bleiben bestehen.
§ 9 Haftung
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach zwingendem Produkthaftungsrecht, bei arglistigem Verschweigen sowie im Umfang ausdrücklich übernommener Garantien.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung ist dann auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
(3) Für Datenverluste haftet der Anbieter im Rahmen der vorstehenden Absätze nur in Höhe des typischen Wiederherstellungsaufwands, der bei angemessener Datensicherung durch den Kunden entstanden wäre.
(4) Zwingende gesetzliche Haftung sowie Ansprüche wegen eigener Auswahl-, Informations- oder Organisationsfehler des Anbieters bleiben unberührt.
§ 10 Vertraulichkeit und höhere Gewalt
(1) Beide Parteien behandeln nicht offenkundige geschäftliche, technische und persönliche Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich. Gesetzliche Offenlegungs-, Aufbewahrungs- und Mitteilungspflichten bleiben unberührt.
(2) Keine Partei haftet für Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder vergleichbarer, bei Vertragsschluss nicht vorhersehbarer und nicht beherrschbarer Ereignisse. Die betroffene Partei informiert die andere Seite, soweit zumutbar. Leistungspflichten ruhen für die Dauer der Behinderung; gesetzliche Rücktritts- und Kündigungsrechte bei dauerhaftem Leistungshindernis bleiben bestehen.
§ 11 Laufzeit und Kündigung
(1) Laufzeit, Mindestvertragsdauer, Verlängerung und ordentliche Kündigung ergeben sich aus dem individuellen Angebot oder Bestellprozess. Fehlt eine Laufzeitangabe, endet ein einmaliger Auftrag mit vollständiger Erbringung der vereinbarten Leistung.
(2) Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Eine Kündigung bedarf mindestens der Textform, soweit gesetzlich keine andere Form vorgeschrieben ist.
(3) Die Beendigung eines Vertrags berührt bereits entstandene Zahlungsansprüche, Geheimhaltungspflichten und Nutzungsrechtsbeschränkungen nicht.
§ 12 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
(1) Für Verträge mit Unternehmern gilt das im individuellen Angebot bezeichnete Recht. Fehlt eine ausdrückliche Rechtswahl, gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Gerichtsstand für Verträge mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des im Auftrag bezeichneten Anbieters. Der Anbieter bleibt berechtigt, den Kunden auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand in Anspruch zu nehmen.
(3) Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände. Eine Rechtswahl darf Verbrauchern nicht den Schutz zwingender Vorschriften des Staates entziehen, in dem sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.
(4) Eine im individuellen Angebot ausdrücklich vereinbarte und gesetzlich zulässige Rechts- oder Gerichtsstandswahl geht vor.
Zusätzliche Bedingungen für Unternehmer (B2B)
§ 13 Unternehmerstatus und Gründungsvorhaben
(1) Teil B gilt, wenn der Kunde den Vertrag in Ausübung seiner gewerblichen, selbstständigen oder beruflichen Tätigkeit oder zur konkreten Vorbereitung einer solchen Tätigkeit abschließt.
(2) Aufträge zur Gründung, zum Erwerb, zur Finanzierung, zum Aufbau, zur Vermarktung oder zur Veräußerung eines Unternehmens sind regelmäßig dem unternehmerischen Bereich zugeordnet, wenn sie einem konkret geplanten oder bereits bestehenden Geschäftsbetrieb dienen. Der Kunde teilt vor Vertragsschluss zutreffend mit, zu welchem Zweck er handelt.
(3) Die tatsächliche rechtliche Einordnung ist maßgeblich. Zwingende Verbraucherrechte werden durch eine unzutreffende Selbsteinordnung nicht ausgeschlossen.
(4) Handelt eine Person für eine noch nicht wirksam gegründete oder eingetragene Gesellschaft, muss im individuellen Angebot ausdrücklich festgelegt werden, wer bis zu einer wirksamen Vertragsübernahme Vertragspartner und Zahlungsschuldner ist. Eine spätere Vertragsübernahme bedarf der Zustimmung des Anbieters.
§ 14 B2B-Mindestlaufzeit und Vergütung
(1) Eine im Auftrag vereinbarte Mindest- oder Festlaufzeit ist verbindlich. Während dieser Laufzeit ist die ordentliche Kündigung ausgeschlossen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt bestehen.
(2) Die Gesamtvergütung für die Mindestlaufzeit wird durch monatliche, quartalsweise oder sonstige Raten lediglich gestundet beziehungsweise in Teilbeträgen fällig. Eine vorzeitige Einstellung der Nutzung oder Tätigkeit des Kunden lässt die vereinbarte Vergütung grundsätzlich unberührt.
(3) Wiederkehrende Vergütung bleibt geschuldet, wenn der Anbieter leistungsbereit ist, der Kunde die Leistung aber nicht abruft, notwendige Mitwirkung unterlässt oder den Zugang aus einem von ihm zu vertretenden Grund nicht nutzt.
(4) Soweit die Leistung wegen fehlender Mitwirkung, Annahmeverzugs oder freier Beendigung des Kunden nicht oder nur teilweise erbracht wird, bestimmen sich Vergütung und Entschädigung nach den gesetzlichen Regelungen. Ersparte Aufwendungen und tatsächlich erzielter oder böswillig unterlassener anderweitiger Erwerb werden angerechnet, soweit gesetzlich vorgeschrieben.
§ 15 B2B-Mitwirkungsverzug und Projektstillstand
(1) Erbringt der Kunde eine erforderliche Mitwirkung trotz Aufforderung und angemessener Nachfrist nicht, darf der Anbieter den Vorgang aussetzen und verfügbare Kapazitäten anderweitig vergeben. Ein späterer Wiederanlauf erfolgt nach Verfügbarkeit.
(2) Vereinbarte Termine verschieben sich mindestens um die Dauer des Stillstands zuzüglich einer angemessenen Wiederanlaufzeit. Zusätzliche Aufbereitung, Aktualisierung, erneute Abstimmung und Wiederaufnahme dürfen nach dem vereinbarten, ansonsten nach dem üblichen Stundensatz berechnet werden.
(3) Dauert der Stillstand trotz Nachfrist fort, darf der Anbieter den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen oder gesetzliche Beendigungsrechte ausüben. Bis dahin entstandene Vergütungs-, Entschädigungs- und Schadensersatzansprüche bleiben bestehen.
§ 16 B2B-Abnahme und Beanstandungen
(1) Soweit eine abnahmefähige Werkleistung geschuldet ist, prüft der Kunde das Werk nach Bereitstellung unverzüglich. Wegen unwesentlicher Mängel darf die Abnahme nicht verweigert werden.
(2) Der Anbieter kann dem Kunden nach Fertigstellung eine angemessene Frist zur Abnahme setzen. Erfolgt innerhalb dieser Frist weder die Abnahme noch die Benennung mindestens eines konkreten Mangels, gelten die gesetzlichen Folgen der Abnahmefiktion.
(3) Offensichtliche Unrichtigkeiten in Datensätzen, Entwürfen und nicht abnahmefähigen Zwischenständen sind innerhalb einer angemessenen Prüffrist mitzuteilen. Gesetzliche Mängelrechte werden dadurch nicht ausgeschlossen.
§ 17 B2B-Haftung und Aufrechnung
(1) Bei einer nach § 9 Absatz 2 begrenzten Haftung ist die Ersatzpflicht zusätzlich auf die Nettovergütung des betroffenen Auftrags beziehungsweise bei Dauerschuldverhältnissen auf die Nettovergütung der letzten zwölf Monate begrenzt. Diese Begrenzung gilt nicht, soweit der vorhersehbare vertragstypische Schaden typischerweise höher ist oder zwingendes Recht entgegensteht.
(2) Der Kunde darf nur mit unbestrittenen, entscheidungsreifen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Zurückbehaltungsrechte dürfen nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis ausgeübt werden.
Zusätzliche Bedingungen für Verbraucher (B2C)
§ 18 Verbraucherverträge
(1) Verbraucher ist, wer den Vertrag überwiegend zu Zwecken abschließt, die weder seiner gewerblichen noch seiner selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
(2) Für private Leistungen – beispielsweise die Erstellung oder Beglaubigungskoordination privater Dokumente oder privat veranlasste Leistungen – gelten Teil A, Teil C, die einschlägigen Regelungen aus Teil D und zwingendes Verbraucherrecht.
(3) Der Gesamtpreis, wesentliche Leistungsmerkmale, Laufzeit, Zahlungsbedingungen und Kündigungsmöglichkeiten werden dem Verbraucher unmittelbar vor Abgabe seiner Bestellung klar angezeigt.
§ 19 Widerrufsrecht und vorzeitiger Leistungsbeginn
(1) Verbrauchern steht bei Fernabsatz- und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht zu, soweit kein gesetzlicher Ausschlussgrund vorliegt. Die Belehrung am Ende dieser AGB wird vor Vertragsschluss mit den vollständigen Daten des konkreten Anbieters bereitgestellt und auf einem dauerhaften Datenträger übermittelt.
(2) Soll eine entgeltliche Dienstleistung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen, muss der Verbraucher dies ausdrücklich verlangen. Der Anbieter informiert ihn gesondert über einen möglichen Wertersatz. Das Widerrufsrecht erlischt bei einer entgeltlichen Dienstleistung erst mit deren vollständiger Erbringung, wenn der Verbraucher vor Leistungsbeginn ausdrücklich zugestimmt hat, dass der Anbieter vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt, und seine Kenntnis bestätigt hat, dass sein Widerrufsrecht mit vollständiger Vertragserfüllung durch den Anbieter erlischt.
(3) Bei entgeltlichen, nicht auf einem körperlichen Datenträger bereitgestellten digitalen Inhalten kann das Widerrufsrecht bereits mit Beginn der Vertragserfüllung erlöschen. Voraussetzung ist, dass der Verbraucher zuvor ausdrücklich dem Beginn vor Ablauf der Widerrufsfrist zugestimmt, seine Kenntnis vom Verlust des Widerrufsrechts mit Beginn bestätigt und eine Vertragsbestätigung auf einem dauerhaften Datenträger erhalten hat, in der diese Zustimmung und Bestätigung festgehalten sind.
(4) Ein Portal, das dem Verbraucher die Erstellung, Verarbeitung, Speicherung oder Nutzung eigener Daten und Dokumente ermöglicht, ist regelmäßig eine digitale Dienstleistung und nicht lediglich ein digitaler Inhalt. Die bloße Registrierung, Kontoaktivierung oder erste Anmeldung lässt das Widerrufsrecht daher nicht automatisch erlöschen. Für das Erlöschen gelten die gesetzlichen Voraussetzungen, insbesondere die vollständige Erbringung der geschuldeten Dienstleistung nach Absatz 2.
(5) Eine Zustimmung zum vorzeitigen Leistungsbeginn oder zur sofortigen Bereitstellung digitaler Inhalte wird nicht in diesen AGB versteckt. Sie wird im Bestellprozess gesondert, ausdrücklich und nicht vorausgewählt eingeholt, mit Zeitpunkt und Vertragsfassung protokolliert und dem Verbraucher in der Vertragsbestätigung übermittelt.
(6) Für Verträge, die der Kunde wirksam als Unternehmer im Sinne von § 13 dieser AGB abschließt, besteht kein gesetzliches Verbraucherwiderrufsrecht.
§ 20 Verbraucherlaufzeiten und Kündigung
(1) Eine anfängliche Laufzeit für die regelmäßige Erbringung von Dienst- oder Werkleistungen bindet Verbraucher höchstens für den gesetzlich zulässigen Zeitraum. Eine stillschweigende Verlängerung erfolgt nur auf unbestimmte Zeit und kann anschließend jederzeit mit einer Frist von höchstens einem Monat gekündigt werden, sofern der Vertrag eine Verlängerung vorsieht.
(2) Die Kündigungsfrist vor Ablauf der anfänglichen Vertragsdauer beträgt höchstens einen Monat.
(3) Soweit gesetzlich erforderlich, stellt der Anbieter auf der Webseite eine ständig verfügbare und leicht zugängliche Möglichkeit zur elektronischen Kündigung bereit.
§ 21 Verbraucherhaftung und gesetzliche Rechte
(1) Für Verbraucher gilt die Haftungsregelung in § 9 ohne die zusätzliche B2B-Begrenzung aus § 17.
(2) Gesetzliche Gewährleistungs-, Widerrufs-, Kündigungs-, Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte von Verbrauchern bleiben unberührt.
(3) Für Gerichtsstand und anwendbares Recht gelten § 12 Absatz 3 und die zwingenden gesetzlichen Bestimmungen.
Besondere Bedingungen nach Leistung
§ 22 Gründung, gesellschaftsrechtliche Vorgänge und Notartermine
(1) Soweit beauftragt, umfasst die Leistung insbesondere die organisatorische Vorbereitung eines Vorgangs, strukturierte Datenerfassung, Erstellung nicht vorbehaltener Unterlagen, Koordination mit Notaren und weiteren Beteiligten sowie Begleitung der vereinbarten nächsten Schritte.
(2) Rechts- und Steuerberatung, notarielle Beurkundung, Registerprüfung und andere gesetzlich vorbehaltene Tätigkeiten sind nicht geschuldet, sofern sie nicht aufgrund eines gesonderten Vertrags durch einen befugten Berufsträger erbracht werden.
(3) Der Kunde ist für die Richtigkeit der Gründer-, Gesellschafter-, Geschäftsführer-, Kapital- und Unternehmensangaben verantwortlich. Er prüft insbesondere Firma, Unternehmensgegenstand, Beteiligungsverhältnisse, Anschriften und persönliche Daten vor Weiterleitung an den Notar.
(4) Notar-, Register-, Gerichts-, Übersetzungs-, Beglaubigungs-, Bank- und sonstige Fremdkosten sind nicht enthalten, sofern das Angebot nichts anderes bestimmt.
(5) Ein bestimmter Notartermin, eine bestimmte Beurkundungsform, Firmierung, Registereintragung, Bearbeitungszeit oder behördliche Entscheidung wird nicht garantiert. Expressangaben beziehen sich ausschließlich auf den vom Anbieter beeinflussbaren Bearbeitungsbereich.
§ 23 Unternehmens- und Gesellschaftskauf oder -verkauf
(1) Die konkrete Rolle des Anbieters – insbesondere Verkäufer, Vermittler, Plattformbetreiber, Koordinator oder Dienstleister – ergibt sich ausschließlich aus dem individuellen Angebot und den Transaktionsunterlagen.
(2) Soweit der Anbieter nur vermittelt oder koordiniert, kommt der Kauf- oder Abtretungsvertrag unmittelbar zwischen den dort bezeichneten Parteien zustande. Der Anbieter schuldet dann weder das Zustandekommen noch den Vollzug der Transaktion.
(3) Verfügbarkeit, Reservierungsdauer, Kaufpreis, Zahlungsstufen und Fälligkeiten ergeben sich aus dem konkreten Angebot. Eine Reservierung ist erst nach Eingang der vereinbarten Zahlung verbindlich.
(4) Der Kunde prüft wirtschaftliche, steuerliche und rechtliche Verhältnisse eines Zielunternehmens in eigener Verantwortung und zieht erforderlichenfalls geeignete Berater hinzu. Zusicherungen bestehen nur, wenn sie in den individuellen Transaktionsunterlagen ausdrücklich erklärt wurden.
§ 24 Finanzierung, Fördermittel und Businesspläne
(1) Leistungen zur Finanzierung umfassen ausschließlich die im Auftrag bezeichnete Analyse, Vorbereitung, Aufbereitung, Businessplan- oder Finanzplanerstellung, Koordination und Begleitung.
(2) Der Anbieter ist weder Darlehensgeber noch garantiert er die Annahme, Förderfähigkeit, Auszahlung, Höhe, Konditionen oder Bearbeitungsdauer einer Finanzierung. Die Entscheidung treffen ausschließlich Banken, Förderinstitute, Bürgschaftsstellen oder sonstige Finanzierer.
(3) Planungen und Berechnungen beruhen auf Angaben und Annahmen des Kunden. Sie sind Prognosen und keine Garantie zukünftiger Umsätze, Kosten, Liquidität oder Tragfähigkeit.
(4) Die Vergütung wird für die vereinbarte Vorbereitung und Bearbeitung geschuldet und bleibt grundsätzlich unabhängig von der Entscheidung eines Finanzierers bestehen.
§ 25 Marketing, Vertrieb und Leadgenerierung
(1) Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, schuldet der Anbieter eine Tätigkeit, keine bestimmte Zahl an Leads, Terminen, Abschlüssen, Umsätzen oder einen bestimmten Werbeerfolg.
(2) Werbebudgets, Plattformgebühren, Medienkosten und externe Softwarekosten trägt der Kunde zusätzlich, soweit sie nicht ausdrücklich im Paket enthalten sind.
(3) Der Kunde stellt erforderliche Kontozugänge, Freigaben, Produktinformationen und rechtlich zulässige Inhalte bereit. Entscheidungen, Prüfungen, Sperren und technische Änderungen von Werbe- und Kommunikationsplattformen liegen außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters.
§ 26 Portal, Software und Abonnements
(1) Der Anbieter gewährt für die Vertragsdauer ein einfaches, nicht übertragbares Recht zur Nutzung der vereinbarten Portal- oder Softwarefunktionen. Zugangsdaten dürfen nur den vereinbarten Nutzern zugänglich gemacht werden.
(2) Der Anbieter darf Wartungen, Sicherheitsmaßnahmen und technisch erforderliche Änderungen durchführen. Eine ununterbrochene Verfügbarkeit wird nicht geschuldet; angekündigte Wartungszeiten und Ausfälle außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters bleiben bei der Verfügbarkeitsberechnung außer Betracht.
(3) Bei missbräuchlicher, rechtswidriger oder sicherheitsgefährdender Nutzung darf der Anbieter den Zugang vorübergehend sperren. Bei erheblichen oder wiederholten Verstößen bleibt eine Kündigung aus wichtigem Grund vorbehalten.
(4) Der Kunde exportiert benötigte Unterlagen vor Vertragsende. Gesetzliche Aufbewahrungs- und Löschpflichten bleiben unberührt.
(5) Gegenüber Verbrauchern gelten für Portal- und Softwareleistungen zusätzlich die gesetzlichen Vorschriften über digitale Produkte. Die Aktivierung eines Nutzerkontos ist kein eigenständiger Verzicht auf ein gesetzliches Widerrufsrecht. Gegenüber Unternehmern richten sich Bindung, Vergütung und Kündigung ausschließlich nach dem vereinbarten B2B-Vertrag und Teil B dieser AGB.
§ 27 Steuer-, Buchhaltungs-, Rechts- und sonstige Fachleistungen
(1) Soweit Nextfirma oder ein angebundener Anbieter lediglich Leistungen koordiniert, technisch vermittelt oder administrative Unterstützung erbringt, entsteht das fachliche Mandat unmittelbar mit dem beauftragten Steuerberater, Rechtsanwalt oder sonstigen zugelassenen Berufsträger.
(2) Der jeweilige Berufsträger entscheidet eigenverantwortlich über Annahme, Umfang, fachliche Durchführung und Beendigung des Mandats. Seine Vergütung kann gesondert anfallen, sofern das Angebot keine Einbeziehung vorsieht.
(3) Fristen, Erklärungen und Unterlagen bleiben vom Kunden zu überwachen, soweit ihre Überwachung nicht ausdrücklich durch einen hierzu befugten Vertragspartner übernommen wurde.
§ 28 Schlussbestimmungen
(1) Änderungen und Ergänzungen des konkreten Vertrags bedürfen mindestens der Textform, soweit keine strengere gesetzliche Form erforderlich ist. Individuelle, nachweisbar ausgehandelte Vereinbarungen bleiben vorrangig.
(2) Sollte eine Bestimmung ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt das Gesetz. Eine geltungserhaltende Reduktion oder automatische Ersetzung durch eine wirtschaftlich möglichst ähnliche Klausel findet nicht statt, soweit gesetzlich unzulässig.
(3) Maßgeblich ist die bei Vertragsschluss einbezogene und dem Kunden bereitgestellte Fassung. Spätere Änderungen gelten nicht rückwirkend.
Widerrufsbelehrung für Verbraucher
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie den im Angebot, Checkout oder in der Auftragsbestätigung bezeichneten Anbieter unter der dort angegebenen ladungsfähigen Anschrift und E-Mail-Adresse mittels einer eindeutigen Erklärung – zum Beispiel per Brief oder E-Mail – über Ihren Entschluss informieren, diesen Vertrag zu widerrufen.
Sie können dafür das nachstehende Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, hat der Anbieter Ihnen alle Zahlungen, die er von Ihnen erhalten hat, einschließlich der Lieferkosten – mit Ausnahme zusätzlicher Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die angebotene günstigste Standardlieferung gewählt haben – unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf eingegangen ist.
Für diese Rückzahlung wird dasselbe Zahlungsmittel verwendet, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Wegen dieser Rückzahlung werden Ihnen keine Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie einen angemessenen Betrag zu zahlen. Dieser entspricht dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie den Anbieter über die Ausübung des Widerrufsrechts unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen.
Muster-Widerrufsformular
Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, können Sie dieses Formular ausfüllen und an den in Ihrer Auftragsbestätigung bezeichneten Anbieter senden:
An: [Name, Anschrift und E-Mail-Adresse des im Auftrag bezeichneten Anbieters]
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung:
____________________________________________
Bestellt am: ________________________________
Name des/der Verbraucher(s): __________________
Anschrift des/der Verbraucher(s): ______________
Datum: ______________________________________
Unterschrift (nur bei Mitteilung auf Papier):
____________________________________________
(*) Unzutreffendes streichen.Für den jeweiligen Vertrag gilt ausschließlich die Fassung, auf die vor Vertragsschluss hingewiesen und die dem Kunden zusammen mit den konkreten Anbieter- und Vertragsdaten bereitgestellt wurde.
